Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXPA AHD GmbH

I. Rechte und Pflichten des Maklers

1. Der Makler ist berechtigt, auch mit dem Käufer einen entgeltlichen Maklervertrag abzuschließen. Jede Doppeltätigkeit                 verpflichtet den Makler zu   strenger Unparteilichkeit.

2. Der Makler ist verpflichtet, Verkaufsbemühungen zu entfalten, wobei ihm jedoch Art und Weise, sowie der Umfang freigestellt      ist.

3. Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig über seine Bemühungen Mitteilung zu machen.

4. Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen        auszuführen.

5. Der Makler verpflichtet sich, über die in der Ausführung dieses Maklervertrages über den Auftraggeber erlangten Kenntnisse      Stillschweigen zu bewahren.

II.  Rechte und Pflichten des Auftraggebers bezogen auf die Vermakelung des Objekts

1. Der Auftraggeber wird dem Makler unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auftrags benötigt           werden, übergeben, ihm alle notwendigen Informationen erteilen und ihn bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise             unterstützen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu          behandeln. Er verpflichtet sich im Besonderen, diese Informationen nicht an Dritte weiter zu geben oder zugänglich zu                  machen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Tätigkeit des Maklers        im Zusammenhang mit der Ausführung des Maklervertrages tangieren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine                Verkaufsabsicht ändert oder aufgibt.

III. Rechte und Pflichten des Auftraggebers bezogen auf den Provisionsanspruch

1. Falls dem Auftraggeber ein Kaufinteressent bereits bekannt ist oder wird er ihm bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich     mitzuteilen. Ansonsten kann er sich nicht auf eine solche Kenntnis berufen, so dass die Kausalität der Maklertätigkeit                     nachgewiesen ist.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über das Zustandekommen eines Vertrages umgehend in Kenntnis zu setzen        und diesem auf Verlangen eine vollständige Kopie des Kaufvertrages zu übergeben. Diese Verpflichtung besteht für den              Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist.

5. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kaufvertrag in einer Frist von 6 Monaten nach Ablauf des                            Maklervertrages geschlossen wird und die Maklertätigkeit mitursächlich war.

IV. Wir vertrauen auf Ihre Diskretion:

1. Sollten Sie das Objekt besichtigen wollen, so bitten wir jedoch um Ihre Diskretion und auf die Aufnahme von Fotos o.ä. und           Ansprache der derzeitigen Mieter zu verzichten. Im Falle Ihrer Interessensbekundung lässt sich ein gezielter Termin zur                 Besichtigung planen. Die Vorbereitungen dafür übernehmen wir gerne. Bitte lassen Sie uns diesbezüglich eine Mitteilung               zukommen.

2. Unsere Immobilienangebote (Exposés) enthalten Informationen, die nur zum Zwecke eines möglichen Erwerbs / Anmietung        zu verwenden sind. Diese Objektdaten sind vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere        schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatzleistung                mindestens in Höhe der im Immobilienangebot (Exposé) genannten Mieter-, Pächter-, Käufer-, Maklerprovision. 

V.  Haftungsausschluss

1. Dieses Exposé wurde auf der Grundlage der für die EXPA AHD GmbH zugänglichen Informationen sowie Angaben Dritter             erstellt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit und Irrtümer übernimmt die EXPA AHD GmbH keine Gewähr. Alle Zahlen, Größen         und sonstige Angaben sind unverbindlich. Maßgebend sind ausschließlich die Angaben zu den abzuschließenden Verträgen.

2. Dieses Exposé wird Interessenten mit dem Verständnis ausgehändigt, dass diese alle ihrer Ansicht nach zur Beurteilung der          Transaktion eventuell erforderlichen Nachforschungen selbständig, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der fachkundigen            juristischen und steuerlichen Beratung, durchführen werden sowie mit dem Vorbehalt, dass sich bezüglich der gemachten            Angaben Änderungen ergeben können.

3. Alle Angaben sowie evtl. Angebote sind freibleibend. Änderungen und Zwischenveräußerung /- vermietung bleiben                     vorbehalten.

4. Hinterlegte Bilder markieren wir im Einzelfall als Musterbilder, die nicht das angebotene Objekt zeigen.

5. Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Verkäufer / Vermieter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht noch            nicht vorgelegt.

VI. Schlussbestimmungen 

1. Mündliche Nebenabreden, auch die unserer Mitarbeiter, haben keine Gültigkeit.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Illertissen.